Manche zählen die Tage bis zu den Prüfungen. Wir zählen die Tage bis zum Sommerfest.
Ein Fest, ein Datum, keine Ausreden: 8. Juli 2026, ab 18 Uhr!
Sonnenbrille auf, Flip-Flops an: Beach Party mit Jules, Gabriel Wittner & DJ Tobi Vibes, Crepes vom Foodtruck und Slush-Eis oder Aperol in der Hand!
Für den Besuch unseres Sommerfests durch Kinder und Jugendliche gelten besondere Regelungen. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam durch.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungs-berechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltungsfläche ohne Begleitung einer volljährigen Person betreten. Ab 21:00 Uhr ist die Veranstaltung ausschließlich für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Alle Minderjährigen müssen die Veranstaltung spätestens zu diesem Zeitpunkt verlassen.
Hiermit informieren wir Sie, dass Sie mit Ihrem Kind oder dass der bzw. die Jugendliche die Veranstaltung spätestens um 21:00 Uhr selbstständig verlassen muss oder von Ihnen abgeholt wird.
Im Rahmen unserer Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen erstellt. Diese dienen unterschiedlichen Zwecken und haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Die Unterscheidungen sind im Folgenden erklärt:
1. Aufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §65 Abs. 2 LHG BW bezugnehmend auf § 2 Abs. 9 LHG BW und § 4 LDSG.
- Sie können auf öffentlich und weltweit zugänglichen Social-Media-Kanälen im Internet, der Homepage, internen Kanälen sowie gegebenenfalls in Printmedien veröffentlicht werden.
- Hierbei werden Kinder und Jugendliche von der Verfassten Studierendenschaft nicht gezielt fotografiert. Aufnahmen, auf denen Kinder oder Jugendliche deutlich erkennbar sind, werden gelöscht. Lediglich Aufnahmen, auf denen Kinder oder Jugendliche als Beiwerk ersichtlich und nicht identifizierbar sind, nutzen wir zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit.
2. Aufnahmen zum Zwecke der Weitergabe an Dritte erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Sie können auf öffentlich und weltweit zugänglichen Social-Media-Kanälen im Internet, der Homepage, internen Kanälen sowie gegebenenfalls in Printmedien veröffentlicht werden.
- Die Künstler*innen, die an diesem Abend auftreten, haben ein berechtigtes Interesse daran, Bild- und Tonaufnahmen auch für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen. Zu diesem Zwecke werden Aufnahmen an sie weitergegeben.
- An die Künstler*innen werden keine Aufnahmen weitergegeben, auf denen Kinder unter 14 Jahren in irgendeiner Form erkennbar sind. Sind Jugendliche auf einer Aufnahme deutlich erkennbar, kann diese an die Künstler*innen weitergegeben werden. In diesem Fall werden die Gesichter vor der Weitergabe verpixelt oder anderweitig unkenntlich gemacht.
Informationen zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie unter: http://www.asta phlb.de/datenschutzerklaerung