In Modul 3 muss eine Veranstaltung im Bereich Diagnose und Förderung besucht werden, eine Lehrveranstaltung aus den folgenden Bereichen:
- Erziehung – Bildung – Sozialisation – Lernen
- Kindheit und Jugend
- Bildungssystem und Schule
- Didaktik und Unterricht
- Medienpädagogik
- Pädagogisches Handeln in verschiedenen Kontexten
- Professionalität
- Fragen und Methoden der Forschung
Des Weiteren muss eine Lehrveranstaltung mit forschungsbezogenem Schwerpunkt / Kolloquium zur Bachelorarbeit* besucht werden. [*Kolloquium zur Bachelorarbeit, sofern diese in Erziehungswissenschaft absolviert wird]
Eine dieser Lehrveranstaltungen muss den Schwerpunkt Inklusion ausweisen, damit der zusätzlich benötigte 1 ECTS erhalten werden kann.
In Modul 2 muss eine Veranstaltung zur Einführung in die Schulpädagogik besucht werden, eine Veranstaltung zur Einführung in die Medienpädagogik und es muss eine Veranstaltung aus folgenden Bereichen besucht werden:
- Erziehung – Bildung – Sozialisation – Lernen
- Kindheit und Jugend
- Bildungssystem und Schule
- Didaktik und Unterricht
- Medienpädagogik
- Pädagogisches Handeln in verschiedenen Kontexten
- Professionalität
- Fragen und Methoden der Forschung
Eine dieser Lehrveranstaltungen muss den Schwerpunkt Inklusion ausweisen, damit der zusätzlich benötigte 1 ECTS erhalten werden kann.
Nein! Wichtig: Die Modulprüfungen in Modulen müssen in unterschiedlichen Profilbereichen abgelegt werden.
Hier gibt es keine an das Fachsemester geknüpfte Frist, bis wann die Prüfungsleistung oder die Teilnahme an den Veranstaltungen erbracht werden musst.
Die Prüfung wird in einer der vier Lehrveranstaltungen abgelegt, die Form der Prüfung kann je nach Dozierenden variieren. Mögliche Prüfungsformen sind: eine schriftlichen Seminararbeit, eine Projektarbeit, eine mündlichen Prüfung, ein Portfolio oder eine Klausur.
In Modul 3 Muss eine Veranstaltung zu Inklusion, Diagnose und Förderung besucht werden, des Weiteren müssen zwei Lehrveranstaltungen aus den folgenden Bereichen besucht werden:
- Erziehung – Bildung – Sozialisation – Lernen
- Kindheit und Jugend
- Bildungssystem und Schule
- Didaktik und Unterricht
- Pädagogisches Handeln in verschiedenen Kontexten
- Medienpädagogik
- Professionalität
- Fragen und Methoden der Forschung
Wichtig: Die Lehrveranstaltungen müssen aus unterschiedlichen Bereichen sein.
Die Prüfung wird in einer der vier Lehrveranstaltungen abgelegt, die Form der Prüfung kann je nach Dozierenden variieren. Mögliche Prüfungsformen sind: eine schriftlichen Seminararbeit, eine Projektarbeit, eine mündlichen Prüfung, ein Portfolio oder eine Klausur.
In Modul 2 muss eine Veranstaltung zur Einführung in die Medienpädagogik besucht werden, des Weiteren muss die begleitende Lehrveranstaltung zum Integrierten Semesterpraktikum besucht werden und es müssen zwei Veranstaltungen aus folgenden Bereichen besucht werden:
- Erziehung – Bildung – Sozialisation – Lernen
- Kindheit und Jugend
- Bildungssystem und Schule
- Didaktik und Unterricht
- Pädagogisches Handeln in verschiedenen Kontexten
- Medienpädagogik
- Professionalität
- Fragen und Methoden der Forschung
Wichtig: Die Lehrveranstaltungen müssen aus unterschiedlichen Bereichen sein.
Eine dieser Lehrveranstaltungen muss den Schwerpunkt Inklusion ausweisen, damit der zusätzlich benötigte 1 ECTS erhalten werden kann.
Es wird sowohl in Allgemeine Pädagogik, als auch in Schulpädagogik eine Klausur geschrieben. Die Modulprüfung wird in der Veranstaltung der Allgemeinen Pädagogik oder Schulpädagogik erbracht. Die jeweils andere Klausur wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine Prüfung ist mit einer Note schlechter als 4,0 bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
In Modul 1 muss eine Veranstaltung zur Einführung in die Allgemeine Pädagogik, eine Veranstaltung zu Einführung in die Schulpädagogik, die Begleitveranstaltung zum Orientierungs- und Einführungspraktikum – Unterrichtsplanung und das dreiwöchige Orientierungs- und Einführungspraktikum mit Vor- und Nachbereitung.