Prüfungsrücktritt

Bei angemeldeten Prüfungen werden zwei Prüfungsarten unterschieden 

Klausuren, mündliche Prüfungen  

Bei einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich ein ärztliches Attest (Formular vom Prüfungsamt) eingeholt werden. Dieses Attest muss mit einem selbstverfassten Rücktrittsgesucht (Fach, Modul, Prüfer, Prüfungstermin, Unterschrift) beim Prüfungsamt abgegeben werden. 

–>  Momentan kann alles per Mail eingereicht werden. 

Bei einer Erkrankung vor der Prüfung muss eine Mitteilung per Mail an den/die Prüfer*in und das Prüfungsamt gesendet werden. Darin muss stehen, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann. 

! Nehmen zugelassene Prüfungskandidaten nicht an der Prüfung teil und stellen kein bzw. nicht rechtzeitig ein krankheitsbedingtes Rücktrittsgesuch, wird die Prüfung als “nicht bestanden” gewertet. Ein nachträglicher Rücktritt ist nicht möglich.  

Hausarbeiten, Portfolios, etc. 

Bei einer Erkrankung während oder über den Prüfungstermin hinaus bitte unverzüglich ärztliches Attest (Formular vom Prüfungsamt) einholen. Dieses Attest muss mit einem selbstverfassten Rücktrittsgesucht (Fach, Modul, Prüfer, Prüfungstermin, Unterschrift) beim Prüfungsamt abgegeben werden. 

Momentan kann alles per Mail eingereicht werden. 

Bei einer Erkrankung kurz vor Abgabe der Prüfungsleistung ist kein Rücktritt mehr möglich. In diesem Fall muss der zum Zeitpunkt der Erkrankung vorliegende Bearbeitungsstand der Hausarbeit abgegeben werden.  

–> Geben zugelassene Prüfungskandidaten nichts ab, wird die Prüfung als “nicht bestanden” gewertet. Ein nachträglicher Rücktritt ist nicht möglich. 

Das Attestformular findet man auf der Homepage des Prüfungsamts.